Der Immobilien - Blog aus Alsterdorf: Haus verkaufen und trotzdem dort wohnen bleiben. Geht das?

Leibrente und Wohnrecht - Leben von und in der eigenen Immobilie

Viele wissen nicht, dass dies leicht möglich ist

Neue Kreditrichtlinien machen es älteren Menschen nahezu unmöglich ein Darlehen auf Ihre Immobilie aufzunehmen. Dies kann schnell zu einem Liquiditätsengpass führen. Ein neues Modell macht es nun möglich ein lebenslang abgesichertes Einkommen zu erhalten und trotzdem in der eigenen Immobilie wohnen zu bleiben.

 Den größten Teil des Lebens hat man seine Immobilie abbezahlt. Mit dem Eintritt in den Ruhestand sind eigengenutzte Immobilien in der Regel unbelastet von Krediten und das Alter kann, dank mietfreien Wohnens, unbeschwert genossen werden. Oft laufen die Dinge dann aber doch anders als geplant und das Alterseinkommen reicht nicht so weit wie erhofft.

Früher gab es die Möglichkeit die eigene Immobilie mit einem Darlehen zu belasten und so von dem in der Immobilie angesparten Vermögen zu profitieren. Aufgrund neuer "Verbraucherschutz-Bestimmungen" ist dies nun kaum noch möglich. Banken dürfen Verbrauchern nur dann noch ein Darlehen geben, wenn die nachhaltigen Einkommensverhältnisse eine Rückzahlung während der Berufstätigkeit als sehr wahrscheinlich erscheinen lassen. Bei Ruheständlern ist dies nahezu ausgeschlossen.

 

Nun gibt es für diese missliche Lage einen Ausweg. Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG bietet den Erwerb selbstgenutzter Immobilien auf Basis einer Leibrenten-Zahlung an. Sie erwirbt die Immobilie, errechnet auf Basis eines Verkehrswert-Gutachtens, der statistischen Lebenswahrscheinlichkeit und des kalkulatorischen Mietwertes der Immobilie eine monatliche Rente. Der Immobilieneigentümer erhält also bei Verkauf seiner Immobilie an die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht und eine garantierte, im Grundbuch abgesicherte, lebenslange Rentenzahlung. Außerdem übernimmt der neue Eigentümer auch die Kosten der laufenden Instandhaltung der Immobilie.

Sollte das Wohnrecht aufgrund eines notwendigen Umzugs nicht weiter genutzt werden können, stehen dem Inhaber des Wohnrechtes auch Einnahmen aus der Vermietung dieser Fläche zu.

 

Wir haben uns intensiv mit diesem Modell auseinandergesetzt und auch gemeinsam mit einem angesehenen Hamburger Notar diskutiert. Es erscheint uns für alle Immobilieneigentümer, die Ihre Immobilie nicht vererben können oder möchten, als interessante Option, sich einerseits von den laufenden Kosten einer Immobilie zu entlasten und gleichzeitig den über viele Jahre angesparten Wert der Immobilie für den eigenen Lebensstandard zu nutzen.

 

Bei Fragen, für weitere Informationen und zur Herstellung eines Kontaktes steht Ihnen meine Firma J. L. Völckers & Sohn gern zur Verfügung.

 

 

Zum Autor: Axel Kloth ist Inhaber der Hamburger Hausmaklerfirma J. L. Völckers & Sohn KG und geschäftsführender Gesellschafter des Immobilienverwalters Theobald Danielen GmbH in Hamburg - Alsterdorf.

Von 1997 bis 2015 war er Vorstandsmitglied des IVD-Nord (vormals RDM Landesverband Hamburg), davon die letzten 5 Jahre als Vorsitzender. Von Juni 2015 bis Juni 2016 war er Vizepräsident des IVD Bundesverband. Er lebt mit seiner Frau und vier Kindern in Hamburg Alsterdorf.

 

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Kommentare: 1
  • #1

    Wolfgang Philipp (Donnerstag, 25 August 2016 17:35)

    Lieber Kollege Axel Kloth,

    schön von Dir auf Deinem Blog zu hören. Ich denke mit im Alter vermutlich knapper werdenden Geldmitteln kann das ein Thema sein. Ein Haus will schließlich unterhalten werden. Und wer will nicht möglichst bis zum Schluss in den eigenen vier Wänden bleiben? Bei uns im Grindelviertel haben wir zwar weitaus weniger selbstgenutzte Einfamilienhäuser als bei Euch in Alsterdorf, aber das Thema hört sich interessant an. Würde mich freuen, wenn wir es bei Gelegenheit vertiefen könnten.

    Herzlichen Gruß, Wolfgang Philipp